Blitzrechnung · 19 %, 7 % oder 0 %: Steuersatz auf der Klein-Rechnung

19 %, 7 % oder 0 %: Steuersatz auf der Klein-Rechnung

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Drei Zahlen in Blitzrechnung: 19 %, 7 %, 0 %. Die App rechnet den Betrag. Sie prüft nicht, ob deine Leistung wirklich ermäßigt ist, und sie gibt keine Steuererklärung ab. Falsch gewählter Satz ist ein Inhaltsfehler der Rechnung, kein Software-Bug. Keine ELSTER-Suite, kein DATEV, nur der richtige Satz auf der PDF.

Rechtsgrundlagen, die dieser Text benutzt: § 19 UStG (Kleinunternehmer), § 12 UStG (Sätze), § 14 Abs. 4 UStG (Vollrechnung), § 34a UStDV (KU-Rechnung). Keine Steuerberatung. Prüfe Gesetzestext und aktuelle BMF-Schreiben, bevor du eine Grenzfrage entscheidest.

19 % — der Regelsteuersatz

Wer regelbesteuert ist und keine gesetzliche Ermäßigung oder Befreiung greift, schreibt 19 %. Netto, Steuerbetrag, Brutto: die Vollrechnung nach § 14 Abs. 4 UStG will den Satz und den Steuerbetrag getrennt. Der unternehmerische Kunde braucht das für den Vorsteuerabzug.

19 % ist nicht „der professionelle Satz“. Es ist der gesetzliche Default für die meisten Leistungen, wenn du nicht unter § 19 fällst. Wer als Kleinunternehmer 19 % „aus Kulanz“ ausweist, weil der Kunde Vorsteuer will, riskiert die Steuer nach § 14c UStG zu schulden, ohne sie behalten zu dürfen. Der Kunde zieht aus einer echten KU-Rechnung ohnehin keine Vorsteuer. Das ist der teure Kurzschluss.

7 % — nur wo das Gesetz ihn nennt

Der ermäßigte Satz gilt für die gesetzlich genannten Lieferungen und Leistungen, nicht für „fast wie Lebensmittel“ und nicht für „mein Kunde ist Verein“. Die App kennt die Zahl 7. Sie kennt nicht deinen Warenkorb. Wenn du 7 % wählst, behauptest du einen gesetzlichen Tatbestand. Unsicherheit gehört zum Steuerberater, nicht in ein Bauchgefühl zwischen zwei Taps.

Mischfälle — eine Rechnung, zwei Sätze — sind Vollrechnungs-Stoff: Entgelt nach Steuersätzen getrennt. Wer das selten braucht, schreibt zwei Belege statt einer falsch gemischten PDF. Für 1–20 Rechnungen im Monat ist zwei Belege oft billiger als eine falsche Aufteilung.

0 % — zwei verschiedene Welten

In der App ist 0 % der Weg für die Kleinunternehmerbefreiung (plus Hinweis) oder für andere steuerfreie Umsätze, die du bewusst so erfasst. Die Welten darf man nicht verwechseln.

Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG: keine gesonderte Umsatzsteuer, Entgelt in einer Summe, erkennbarer Hinweis auf die Befreiung. In Blitzrechnung lautet der Satz „umsatzsteuerfrei gem. § 19 UStG“. Andere Formulierungen sind üblich; entscheidend ist der Bezug auf § 19. Ein nacktes „MwSt. 0 %“ ohne Paragraphen erklärt den Rechtsgrund nicht. Mehr Wortlaut und die Grenzen 25.000 / 100.000 Euro netto: Blog zu § 19.

Andere Steuerbefreiungen (etwa bestimmte Bildung, bestimmte Vermietung — je nach Gesetz): anderer Hinweis, anderer Tatbestand. 0 % ohne den richtigen Hinweis ist eine unvollständige Rechnung, keine elegante Abkürzung.

Kleinunternehmer, die auf die Regelung verzichtet haben oder die Grenze gerissen haben, gehören nicht in diesen 0-%-Pfad mit §-19-Hinweis. Dann gilt der passende Satz plus Steuerbetrag.

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Die Wahl sitzt vor den Positionen

Setze den Satz, bevor du Beträge eintippst. Nachträglich „schnell 19 auf 0“ in einer schon verschickten PDF ist keine Korrektur, sondern ein neues Dokument. Storno-Logik, neue Nummer, klarer Bezug. Dieselbe Nummer mit anderem Satz ist der Beleg, den niemand mehr versteht.

Im Profil bzw. in den Rechnungseinstellungen bleibt der Default haften, den du wirklich bist: KU mit 0 % und Hinweis, oder Regel mit 19 %. 7 % ist der Ausnahmepfad, nicht der Alltagsschalter.

Die Pflichtfelder drumherum — Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr. oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, Datum, Menge und Art — stehen unter Pflichtangaben.

Was die App nicht entscheidet

Sie entscheidet nicht, ob du Kleinunternehmer bist. Sie entscheidet nicht, ob die 25.000-Euro-Grenze im Vorjahr gehalten hat und die 100.000 im laufenden Jahr. Im Gesetzestext von § 19 Abs. 1 UStG (gesetze-im-internet.de, Stand dieser Seite) sind das Nettogrenzen nach vereinnahmten Entgelten; die 100.000 wirken unterjährig. BMF-Schreiben können erläutern — lies sie, bevor du planst.

Sie macht keine USt-Voranmeldung, keine Steuererklärung, kein ELSTER. Wer 19 % ausweist, muss die Steuer abführen können. Wer 0 % mit § 19 schreibt, darf keinen Steuerbetrag danebenstellen.

CII-XML als Vorbereitung ändert den Satz nicht. Es ist kein XRechnung-Siegel.

Praktische Fehlgriffe

19 % auf einer KU-Rechnung „weil es seriöser aussieht“. 7 % auf Handwerkerleistungen, die nicht ermäßigt sind. 0 % ohne Hinweis. Hinweis ohne 0 %. Mail-Body mit „zzgl. MwSt.“, PDF ohne. Zwei Sätze in einer Zeile, weil der Kunde „das so will“.

Der Satz auf der PDF muss zu deinem steuerlichen Status und zur Leistung passen. Der Kunde darf Wünsche haben. Das Gesetz darf sie überstimmen.

Kontakt: info@bruniqo.de. Keine Testsieger-Sätze, keine erfundenen Sterne. Drei Zahlen, eine Entscheidung, ein Beleg.

Wie du den Satz prüfst, bevor die PDF rausgeht

Lies die Vorschau laut. Steht 19 % und ein Steuerbetrag, obwohl du Kleinunternehmer bist? Dann ist der Schalter falsch. Steht 0 % ohne „umsatzsteuerfrei gem. § 19 UStG“? Dann fehlt der Rechtsgrund auf dem Papier. Steht 7 % auf einer Leistung, die du nicht in der gesetzlichen Liste findest? Dann ist 7 % Hoffnung, kein Satz.

Hoffnung gehört nicht auf den Beleg. Unsicherheit gehört zum Berater oder in die Lektüre von § 12 UStG, nicht in einen Tap „wird schon stimmen“. Die App rechnet 7 % korrekt aus, wenn du 7 % wählst. Korrekt gerechnet und falsch gewählt ist trotzdem falsch.

Bei Regelbesteuerung: Netto, Steuer, Brutto müssen zur gewählten Zahl passen. Eine Mail, die „inkl. MwSt.“ sagt, während die PDF Netto plus 19 % ausweist, ist derselbe Fehler wie der umgekehrte Fall. Umschlag und Beleg dieselbe Geschichte.

Bei Kleinunternehmer: Entgelt in einer Summe, kein gesonderter Steuerbetrag, Hinweis § 19. Der Kunde, der „bitte 19 %, wir wollen Vorsteuer“ schreibt, bekommt eine höfliche Absage oder du verzichtest gegenüber dem Finanzamt auf § 19 — das ist ein Verfahren, kein Häkchen auf einer einzelnen Rechnung.

Grenzen, die nicht in der App liegen

25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr, netto, vereinnahmt, mit den gesetzlich genannten Abzügen — so der Text von § 19 Abs. 1 UStG auf gesetze-im-internet.de zum Stand dieser Seite. Die App zählt deinen Jahresumsatz nicht als Bescheid. Das Dashboard darf Orientierung zeigen. Es ersetzt keine BWA und keine Voranmeldung.

Unterjähriges Reißen der 100.000: der Umsatz, der die Grenze überschreitet, ist nicht mehr steuerfrei. Das ist Gesetzestext, kein Feature. Wer nah an der Grenze arbeitet, braucht Beratung, nicht einen mutigeren Steuersatz-Schalter.

Andere Befreiungen neben § 19: anderer Hinweis. 0 % ist in der App eine Zahl, kein juristischer Container für alles, was irgendwie steuerfrei sein könnte.

Was sich nicht „ausnahmsweise“ mischt

Eine Position 19 %, eine Position 0 % § 19 auf derselben PDF, weil „ein Teil privat“: halt. Das sind oft zwei Sachverhalte oder ein Sachverhalt. Zwei Belege sind billiger als eine PDF, die niemand mehr zuordnen kann. Mischfälle echter Regelbesteuerung (19 und 7) gehören auf die Vollrechnung, getrennt nach Sätzen.

Die App ist keine ELSTER-Suite. Sie speichert den Satz, den du wählst. Du bleibst verantwortlich für die Wahl. Drei Zahlen, eine Entscheidung, ein Beleg — und die Bereitschaft, die Entscheidung zu lassen, bis eine Korrektur mit neuer Nummer nötig ist.

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